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   LSG Hessen, 26.04.2018 - L 8 KR 130/16   

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LSG Hessen, 26.04.2018 - L 8 KR 130/16 (https://dejure.org/2018,64856)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.04.2018 - L 8 KR 130/16 (https://dejure.org/2018,64856)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. April 2018 - L 8 KR 130/16 (https://dejure.org/2018,64856)
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  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2018 - L 8 KR 130/16
    Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (Bundessozialgericht, Urteil vom 29. August 2012, Az. B 12 KR 25/10 R, veröffentl. in Juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 29. August 2012, Az. B 12 KR 25/10 R -).

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2018 - L 8 KR 130/16
    Dieser habe den vorausgegangenen Bescheid vom 18. Februar 2010 auf der Grundlage der Rechtsprechung zur nicht zulässigen Elementenfeststellung einer ?abhängigen Beschäftigung" abgeändert und eine konkretisierte Feststellung im Statusfeststellungsverfahren getroffen (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R sowie Urteile vom 4. Juni 2009 - B 12 KR 31/07 R - und - B 12 KR 8/08 R -, alle in juris).

    Der Tenor des Sozialgerichts ist insoweit abzuändern, als es entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgericht (Urteil vom 11. März 2009 ? B 12 KR 11/07 R - und Urteil vom 4. Juni 2009 ? B 12 KR 31/07 R -, beide in juris) eine unzulässige Elementenfeststellung insoweit getroffen hat, als es im Tenor feststellt, der Kläger habe seine Tätigkeit im Bereich IT-Consulting/IT-Beratung vom 25. März 2009 bis zum 31. März 2010 bei der Beigeladenen zu 1) selbständig ausgeübt.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2018 - L 8 KR 130/16
    Zwar kann das Weisungsrecht bei Diensten höherer Art ? wie vorliegend - zu einem funktionsgerechten Dienen in der fremden betrieblichen Organisation verfeinert sein (statt vieler: BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01R, Juris), jedoch kann für die Annahme des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung nicht gänzlich auf eine Weisungsabhängigkeit verzichtet werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - und Urteil vom 19. Juli 2015 ? L 4 R 2821/14 - LSG Hessen, Urteil vom 30. November 2000 - L 14 KR 777/97 - Juris, Rn. 22 ).

    Insbesondere ist 2.3 der AGB der Beigeladenen zu 1) nicht in dem Sinne zu verstehen, dass diese Regelung der Beigeladenen zu 1) eine vertragliche umfassende Einflussnahme auf die Tätigkeit des Klägers vorbehalten haben könnte, die einem Weisungsrecht eines Arbeitgebers hinsichtlich Ort, Zeit und Art deren Ausübung entsprechen würde (so auch das im Verfahren vorgelegte Urteil des Landesssozialgerichts Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2015 ? L 4 R 2821/14).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2018 - L 8 KR 130/16
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (Bundessozialgericht, Urteil v. 25. April 2012, Az. B 12 KR 24/10 R, veröffentl. in Juris).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2018 - L 8 KR 130/16
    Dieser habe den vorausgegangenen Bescheid vom 18. Februar 2010 auf der Grundlage der Rechtsprechung zur nicht zulässigen Elementenfeststellung einer ?abhängigen Beschäftigung" abgeändert und eine konkretisierte Feststellung im Statusfeststellungsverfahren getroffen (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R sowie Urteile vom 4. Juni 2009 - B 12 KR 31/07 R - und - B 12 KR 8/08 R -, alle in juris).
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2018 - L 8 KR 130/16
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, d.h. wenn sie in einer von der anderen Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufgehen (Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Juni 2001, Az. B 12 KR 44/00 R, veröffentl. in Juris).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2018 - L 8 KR 130/16
    Dieses Weisungsrecht kann insbesondere bei Diensten höherer Art eingeschränkt und zur ?dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess? verfeinert sein (Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2001, Az. B 12 KR 10/01 R, veröffentl. in Juris).
  • LSG Hessen, 30.11.2000 - L 14 KR 777/97

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - Übungsleitertätigkeit - Sportverein

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2018 - L 8 KR 130/16
    Zwar kann das Weisungsrecht bei Diensten höherer Art ? wie vorliegend - zu einem funktionsgerechten Dienen in der fremden betrieblichen Organisation verfeinert sein (statt vieler: BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01R, Juris), jedoch kann für die Annahme des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung nicht gänzlich auf eine Weisungsabhängigkeit verzichtet werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - und Urteil vom 19. Juli 2015 ? L 4 R 2821/14 - LSG Hessen, Urteil vom 30. November 2000 - L 14 KR 777/97 - Juris, Rn. 22 ).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 11/07 R

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage einer Krankenkasse gegen einen

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2018 - L 8 KR 130/16
    Der Tenor des Sozialgerichts ist insoweit abzuändern, als es entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgericht (Urteil vom 11. März 2009 ? B 12 KR 11/07 R - und Urteil vom 4. Juni 2009 ? B 12 KR 31/07 R -, beide in juris) eine unzulässige Elementenfeststellung insoweit getroffen hat, als es im Tenor feststellt, der Kläger habe seine Tätigkeit im Bereich IT-Consulting/IT-Beratung vom 25. März 2009 bis zum 31. März 2010 bei der Beigeladenen zu 1) selbständig ausgeübt.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2018 - L 8 KR 130/16
    Zwar kann das Weisungsrecht bei Diensten höherer Art ? wie vorliegend - zu einem funktionsgerechten Dienen in der fremden betrieblichen Organisation verfeinert sein (statt vieler: BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01R, Juris), jedoch kann für die Annahme des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung nicht gänzlich auf eine Weisungsabhängigkeit verzichtet werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 R 3943/13 - und Urteil vom 19. Juli 2015 ? L 4 R 2821/14 - LSG Hessen, Urteil vom 30. November 2000 - L 14 KR 777/97 - Juris, Rn. 22 ).
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